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Batterie-Zubehör

AUSWAHL SPEZIFIZIEREN

Entsorgungshinweis
Wir sind als Händler gemäß Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufstelle, wo Sie diese erworben haben, im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder per Post (ausreichend frankiert) an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgekreuzten Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber oder Pb = Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

§ 6 BATTERIEVERORDNUNG

Beim Kauf einer Starterbatterie ohne Rückgabe einer Gebrauchten sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet ein Pfand von 7,50 € zu erheben

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