Seit dem 01. November 2012 müssen Reifen-Händler und -Hersteller die Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), das externe Rollgeräusch und die Nasshaftung des jeweiligen Reifens anhand eines Aufklebers am Produkt kennzeichnen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt Europaweit für PKW-, LKW- und Transporter-Reifen, die nach dem 30. Juni 2012 produziert wurden.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind:
- Motorradreifen runderneuerte Reifen
- Geländereifen für den gewerblichen Einsatz (z.B. Traktoren)
- Reifen die kleiner als 10" oder größer als 25" sind
- Rennreifen
- Oldtimerreifen (Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.10.1990)
- Noträder mit T-Index
- Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex unter 80km/h
Das EU-Reifenlabel ersetzt in keinem Fall einen Reifentest, da nur 3 der 15 Prüfkriterien auf dem Label zu sehen sind. Die Wintereigenschaften eines Winterreifens werden hier komplett außer Acht gelassen. Entscheiden Sie sich deshalb nicht nur für einen Reifen der z.B. die Kraftstoffeffizienzklasse A hat, sondern informieren Sie sich über den Reifen und lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten.
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